Vaporama darf nicht sterben!
„An einem offenen Paradiesgärtchen geht der Mensch gleichgültig vorbei und wird erst traurig wenn es verschlossen ist“.
Ein halbherziges Verhalten von Stadt, Kanton und Bund führte über Jahre zur „Herumschieberei“ der Zuständigkeit. Das Resultat: Vaporama steht am Ende … und prompt wird behördenseitig vermeldet, dass man gerne geholfen hätte, wenn Vaporama um Hilfe angefragt hätte.
Dem Ursprung der heutigen Situation, liegt der Entscheid des Stadtrates von Thun zu Grunde, welcher die finanzielle Unterstützung des Vaporama massivst reduizert hat. Er tat dies mit der Begründung, dass es aus Kostenüberlegungen besser wäre die Kulturgüter einzulagern und damit vom „Thuner Tisch“ zu räumen. Hinter diesem Entscheid „versteckt“ sich jeher der Thuner Gemeinderat und bekundet, dass er halt nicht anders könne als diesem Entscheid zu folgen. Nicht anders können heisst; das Ziel der Einmottung zu verfolgen. Dass diese Einmottung sehr teuer ist wurde damals weder geprüft noch diskutiert. Fachtechnisch führt die Einmottung zur Unterlassung der Pflege und der Bewegung der Maschinen und damit zur Zerstörung durch Verrostung. Vaporama wehrt sich entschieden gegen diese schleichende Vernichtung des anerkannten Kulturgutes.
Gerne erinnere ich mich an das Gespräch mit dem Stadtpräsidenten, bei welchem er mir für das Engagement für Vaporama dankt und dabei sagt, wenn ich Hilfe bräuchte auf die „guten Dienste der Stadt Thun“ zurückkommen dürfe. Im Gespräch wurde aber auch seitens des Stapi klargestellt, dass sich die Hilfe auf die Einlagerung der Industriegüter und nicht auf die Hilfe eines Dampfmaschinenmuseums beziehen würde. Insofern sind die vor Weihnachten gemachten Äusserungen des Stapi‘s Halbwahr; Hilfe hat er wohl angeboten, aber nicht die Hilfe die zur Rettung des Vaporama führt, sondern die Hilfe, welche Vaporama über die Einlagerung auf den Scheiterhaufen führt. Dem Leser wird dabei vorgelebt, er selber sei zu wirklicher Hilfe bereit gewesen, nur Vaporama hätte seine Hilfe nicht annehmen wollen. Dabei hat der Stapi seine persönliche Haltung zu Vaporama medial zementiert, mit seiner Aussage auf SF1: „Es sei der Stadt Thun nicht möglich ein zweites defizitäres Museum zu tragen …“.
Stellen sie sich doch einmal vor, welche konstruktive Basis dies für eine Vaporama-Crew darstellt, welche bereit ist die städtische Stiftung Vaporama zu erhalten? Städtische Stiftung? Vaporama wurde auf das Drängen der Stadt Thun und der Genossenschaft Vaporama ins Leben gerufen – beide Stifterinnen haben sich damals mit je Fr. 100‘000.- beteiligt. Liebe Leserinnen und Leser – es ist also auch ihre Stiftung.
Dass mit einem solchen Signal auf den Stadtratsentscheid dann auch der Kanton seine finanzielle Unterstützung strich, liegt auf der Hand. Die Kündigung durch den Kanton in der Schadaugärtnerei war nur die Konsequenz der Vorgeschichte.
Der geneigte Leser entnimmt den Zeilen, dass sich meine persönliche Faszination gegenüber der Haltung des offiziellen Thun in Grenzen hält. Die Faszination für Technik und Technikgeschichte ist nicht jedermans Sache – das ist auch so zu akzeptieren. Nicht zu akzeptieren ist der Umstand, dass der Gemeinderat von Thun seit einem Jahr den noch einzigen Delegierten der Stadt Thun im Stiftungsrat mit einem Teilnahmeverbot an den Sitzungen der Stiftung Vaporama belegt hat. Die Stadt Thun verweigert damit ihr Interesse an Vaporama offenkundig … und heute sagt die gleiche Stadt Thun – sie hätte gerne helfen wollen. In dem die Stadt Thun ihren Delegierten aus dem Stiftungsrat abzieht verletzt sie aktiv die Erreichung der gemeinsamen Stiftungsabsicht.
Frau Vize-Stadtpräsidenten Ursula Haller bringt die Geschichte anlässlich dem Interview mit Telebärn treffend auf den Punkt : „ Jeder sage er helfe, wenn der andere auch helfe …“. Gemeint ist die Stadt Thun, der Kanton Bern und der Bund. Frau Haller steht mit Ihrer Aussage ehrlich zur heutigen Situation: Jeder schiebt das Thema „Vaporama“ dem anderen zu, dies in der Hoffnung, dass der andere die Initiative ergreife …
Wo sind wir hier eigentlich? Kanton Bern und Bund anerkennen die Werte dieser Sammlung doch alle schauen der Sache zu wie sie stirbt. Ansonsten haben Politikerinnen und Politiker – mindestens kurz vor den Wahlen – die Courage zu sagen was Sache ist … und heute? Da schauen alle mit grossen Augen ins Leere …
Eine mögliche letzte Chance
Es wäre noch heute – in den verbleibenden letzten Wochen – möglich das Vaporama und damit diese industriellen Kulturgüter zu retten. Eine Lösung liegt zum Beispiel in der Schadau-Ecke – jener Ecke in welcher sich heute das Vaporama befindet. Die Espace-Real-Estate AG beabsichtigt die gesamte Schadaugärtnerei zu bebauen. Die Realisation ist zur Zeit in Frage gestellt da, verschiedene Einsprachen hängig sind. Der Investor hat den Kanton Bern informiert, dass er bereit wäre das Teilgrundstück mit den historischen Bauten (heutiger Standort Vaporama) an Dritte zu verkaufen. In einer Frühphase hat der Investor dieses Kaufangebot auch an Vaporama unterbreitet – Vaporama musste damals zum massiv überrissenen Kaufangebot von 3.6 Mio. Franken nein sagen. Heute könnte über den Preis wohl diskutiert werden. Die Stadt Thun oder andere Institutionen hätten nun also die Möglichkeit die Schadau-Ecke zu erwerben und damit das damals verlorene „goldene Grundstück“ für die Stadt zurückzuholen. Richtig wäre dieser Kauf alleweil, denn so könnte das Vaporama gerettet werden und die Stadt Thun würde eine wichtige Basis für andere kulturelle Entwicklungen ermöglichen, welche bereits in dieser Ecke tätig sind. Heute verzeichnet das Vaporama pro Jahr 3‘000 Besucherinnen und Besucher und leistet damit einen aktiven Beitrag zur Belebung dieser Schadau-Ecke.
Wer weiss, so der Thunerhof dann auch wirklich verkauft werden sollte – hätte man in Thuns Kultur-Ecke mindestens eine Basis für ein allfälliges neues Kunstmuseum. Mit diesem Schritt könnte für alle Beteiligten; Stadt Thun, Kanton Bern, Kantonale Denkmalpflege, Bund und Vaporama - eine sinnvolle Lösung gefunden werden.
Die Liquidation
Der Stiftungsrat Vaporama hat einen Auftrag welcher über den Stiftungszweck definiert ist. Als SR-Präsident setzte ich mich im Auftrag der beiden Stifterinnen, der Stadt Thun und der Genossenschaft Vaporama dafür ein, das Stiftungsziel zu erreichen. Erweisen sich die äusseren Umstände zur Zielerreichung negativ und kann der Zweck nicht erreicht werden, ist der SR-Rat verpflichtet die Liquidation zu beantragen. Angesichts der aktuellen Lage ist die Liquidation absehbar und muss damit auch angekündigt werden. Also keine Schwarzmalerei.
Die Konsequenzen einer Liquidation sind vielschichtig.
• Verlust von regionalen, nationalen und internationalen Industrie-Kulturgütern
• Vernichtung von ca. 4.0 Mio. Franken Steuergeldern
• Imageverlust für die Stadt Thun, Kanton Bern und Bund
• Mögliche bauliche Blockierung der Schadaugärtnerei über Jahre durch ein bestrittenes Liquidationsverfahren
• Juristische Auseinandersetzungen betreffend der Verantwortung welche zur Niedergang des Vaporama geführt haben
Für die Rettung des Kulturgutes sind rasche Entscheide gefordert. Diskutiert die Politik und die Verwaltung wie bis anhin, gibt es keine Chance mehr für Vaporama.
Die Ohrfeige
Die Stiftung Vaporama ist aus der Rettung des Dampfschiffs Blümlisalp hervorgegangen. Mit einem enormen Einsatz an Zeit und Freude haben damals starke Köpfe und flinke Hände dieses Dampfschiff gerettet, welches heute nicht wegzudenken wäre. Die Absage an Vaporama ist eine schallende Ohrfeige für all jene Personen, welche sich damals wie heute für diesen Blümlisalp-Vaporama–Werdegang eingesetzt haben.
Sollten Sie liebe Leserinnen und Leser mit dem Inhalt der Kolumne nicht einverstanden sein, so schreiben Sie bitte mir. Sollten Sie mit der Kolumne einverstanden sein, so schreiben Sie bitte der Stadt Thun, dem Kanton oder dem Bund.
An einem offenen Paradiesgärtchen geht der Mensch gleichgültig vorbei und wird erst traurig wenn es verschlossen ist.
Ich wünsche Ihnen im neuen Jahr viel Freude, Zivil-Courage und bewegende Erlebnisse.