Arrogante Architekten mit falschem Augenmass 

 

„Der geplante Balkon könne so nicht bewilligt werden. 

2.0 m seien zu gross - die harmonische Gesamtwirkung damit verfehlt.

Wir gestatten 1.4 - sonst sei es nicht bewilligbar.“

Kriegen Sie eine Balkonliege von 1.4 m auf einen Balkon von 1.4 m?

 

Wir haben in der Thuner Baubehörde Personen, welche für Gestaltungsfragen verantwortlich zeichnen. Es ist dies der Beauftragte für Städtebau, Architektur und Aussenraum und mit ihm der Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung (FBA). Ihre Aufgabe wäre es, die Baubehörde in Gestaltungsfragen von primär öffentlichem Interesse und bezüglich Orts- und Landschaftsbild zu unterstützen.

 

Die Realität sieht aber anders aus. Zum Ärger und Schaden der bauwilligen Bürger wird behördenseitig mit falschem Augenmass und überdrehtem Anspruch an Schönheit herumgenörgelt.

Das aktuelle Beispiel: An aussichtsreicher Lage ist am Rande eines EFH-Quartiers, unmittelbar angrenzend an eine Kuhweide, das kleine Haus geplant. Der besagte Balkon zum See soll eine Tiefe von 2.0 m aufweisen (die baupolizeilichen Masse werden eingehalten).

Die Stadt wollte, „weil nicht schön“, nur eine Balkontiefe von 1.2 m bewilligen. Wir haben diese Antwort nicht akzeptiert und moniert. Nun sollen max. 1.4 m möglich sein.

Wir wollen 2.0 m!  Es ist uns „wurscht“, ob der Balkon, welcher in keiner Form ein öffentliches Interesse tangiert, den Ästheten der Stadt Thun gefällt oder nicht. 1.4 m sei schöner … aber damit nicht brauchbar.

 

Solche Storys in Klein- oder Grossform gibt es mehrere und immer wieder. Das Muster ist einfach so lachhaft schön, es erinnert mich an die Diskussion um die orange Sonnenstore in Thun. Peinlich für eine Stadt, welche sich auf einer so tiefen Flughöhe bewegt, im kleinsten privaten Bereich.

 

Die verantwortlichen Personen sind in Ihrer Bearbeitungstiefe unkontrolliert und unkritisiert zu weit gegangen. Durch das zu liberale und interpretationsoffene Baugesetz hat diese Gestaltungsgruppe eine Position eingenommen, welche dazu führt, dass der überdrehte Anspruch an die Gestaltung bis in die Ritzen der noch so uninteressanten Bauprojekte dringt.

 

Diese Haltung gibt all jenen Architekten Unterstützung, welche das Schöne an die erste Stelle setzten - Architekten, welche das Gefühl haben, die Weisheit der gestalterischen Schöpfung zu repräsentieren. Diese Personen und Behörden vergessen dabei den Kunden, welcher auch eine eigene Meinung hat. Kriterien wie praktisch, langlebig und preisbewusst sind auch legale Argumente. Gestaltung ist sehr interessant – aber dies interessiert nicht alle.

 

Das Lustige und das Groteske an der Sache ist, dass der Fachausschuss eigentlich nur „empfehlenden Charakter“ hat. Diese Empfehlung wird aber mit subtilem Druck ausgeübt – wer der Empfehlung nicht Folge leistet endet in einer nicht enden wollenden Projektierungsrunde. Für den Kunden hat ein solches Verhalten zeitliche Verzögerungen, planerischen Mehraufwand und finanzielle Mehrkosten zur Folge.

 

Wir sind dort angelangt, wo Stadt-Ästheten sich in Details der Bürger einmischen, deutlich ausserhalb des öffentlichen Interessens. Dies ist eine Beschneidung der privaten Freiheit und eine Bevormundung der Beteiligten.

 

Das Element der Gestaltungsprüfung im öffentlichen Raum ist unerlässlich, so beispielweise beim Manorplatz, dem Kerschgebäude am Bahnhofplatz, dem Munimäritplatz, der Hohmadsiedlung oder dem leidgeplagten Projekt in der Schadaugärtnerei. Das sind mE Projekte von Öffentlichen Interesse. Die Resultate aus diesen Projekten kennen wir; mehrheitlich sind es preisgekrönte Rohrkrepierer. Hat da wer geschlafen?

Es gibt leider zu viele Architekturpropheten in diesem Lande, welche die Welt des Bauens aus einseitiger Gestaltungs- und Theorieperspektive beleuchten. Theoretiker, welche selten bis nie Berührung mit der umfassenden Aufgabe und Verantwortung des Bauens zu tun hatten.

 

Primär die Öffentliche Hand, Politiker und Vertreter aus Grossstrukturen neigen dazu, die so oft sehr teure Gestaltung zu priorisieren. Es ist ja nicht ihr eigenes Geld, welches da ausgegeben wird. Kleinere Strukturen und Private, welche wissen woher das Geld stammt, denken hier meist anders.

 

Um was geht es: Wir alle erstellen Bauten zum Nutzen der Gesellschaft, für den öffentlichen und den privaten Bereich. Basis hierzu soll ein unmissverständliches Baugesetz sein, welches allen das gleiche Recht zuspricht und nicht persönlichen Färbungen einzelner Verwaltungsangestellter unterliegt. Der Mensch, seine Bedürfnisse, „sich Wohlfühlen“ steht im Zentrum der Architekten-Arbeit. Die verschiedenen Ansichten und Ausprägungen dieser Menschen machen die Würze des Lebens aus.

 

Es ist beschämend, dass wir uns dies in Thun bieten lassen müssen. Es bedarf einer klaren Kurskorrektur. Die gestaltende Baubehörde ist gefordert, die Konzentration auf das Wesentliche wird verlangt. Das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden, ist Führungssache.

 

Mit dieser Aktualität aus dem „Thuner Baumarkt“ wird „mein“ Balkon kaum grösser werden. Frei nach dem Motto „lieber etwas bieten als etwas verbieten“ lanciere ich „die Thuner Balkonaktion“:  Heute Samstag 25. Juni 2011 (09:00 bis 13:00, Länggasse 4, Thun) verschenke ich 50 Stk. nigelnagelneue Balkonliegestühle mit der Länge von 1.4 m, als aufmunternder Beitrag und zur Förderung der Vorstellungskraft bezüglich der Balkontiefe von 1.4 m. Sie dürfen auch eine Liege abholen, wenn Ihr Balkon tiefer als 1.4 m ist. Alle Anderen bitte Vorsicht „wegen dem Füsse einklemmen“.

 

Herzlich willkommen in Thun.

Hier wird alles schön gemacht.

 

 

Matthias Zellweger, Architekt

matthias.zellweger@za-ag.ch